Investitionshilfe

Für besonders lärmarme Güterwagen.

Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahn (BGLE) vom 27. September 2013 hat das Parlament rund 30 Millionen Franken für die Investitionshilfe für besonders lärmarme Güterwagen zur Verfügung gestellt.

Ein besonders lärmarmer Güterwagen zeichnet sich dadurch aus, dass die wesentlichen Einflussgrössen für die Lärmemission optimiert sind. Im Vordergrund steht dabei das Drehgestell. Die Emissionsgrenzwerte gemäss TSI-Noise können so deutlich unterschritten werden. Der akustisch optimale Zustand eines besonders lärmarmen Güterwagens muss über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges gewährleistet werden und ist daher sowohl bei der Fahrzeugzulassung als auch während des Betriebs des Fahrzeuges zu überwachen.

Die Investitionshilfe finanziert lärmreduzierende Massnahmen am Fahrzeug und dessen Betrieb, nicht jedoch am Fahrweg.

Für wen sind die Forschungsgelder?

Die Möglichkeit Finanzhilfen zu beantragen haben Unternehmen (Wagenhalter oder -hersteller) mit Sitz in der Schweiz (Joint Ventures mit ausländischen Institutionen oder Firmen sind möglich). Die Finanzhilfen werden auf Antrag hin gewährt.

Vergabe und Kriterien

Die Höhe der Finanzhilfe bemisst sich nach akustischen Kriterien und dem Innovationspotential des Fahrzeuges. Die Zuteilung der Investitionshilfen richtet sich nach dem Subventionsgesetz.

Anträge sind an das BAFU zu richten. Die Bewertung der Gesuche erfolgt halbjährlich. 

Prozessschema

BAFU Prozessschema Investitionshilfe